Sigeko plus Risiko = Baugefährdung?

Strafrechtliche Risiken des Sigeko

Der sogenannte Sicherheitskoordinator, auch kurz Sigeko, erstellt den  Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (auch: SiGe-Plan). Grundlage ist die Baustellenverordnung, wonach die praktisch alle etwas größeren Baustellen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (auch: SiGe-Plan) besitzen müssen.

Dieser Plan, erstellt von dem Sigeko, weist individuelle Richtlinien und Hinweise, die im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes dafür sorgen sollen, dass Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten Bauarbeiter nicht gefährdet wird, aus.

Kommt es nun (trotz) dieses SiGe-Plans zu einem Unfall mit Personenschaden, so stellt sich die Frage, ob sich der Sigeko gemäß § 319 StGB, Baugefährdung, strafbar gemacht hat.

Bei einem Unfall leitet die Polizei, in Berlin das Landeskriminalamt LKA 121, von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren ein, um die mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit zu klären.

Fazit:

Erhält man nach einem Baustellenunfall von der Polizei ein Anhörungsschreiben, in dem die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Baugefährdung mitgeteilt und man zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen wird, ist es spätestens Zeit, sich qualifizierten anwaltlichen Beistand zu sichern.



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