Strafrecht konkret

"Strafrecht" ist Teil des täglichen Lebens und betrifft den Bürger ohne Vorwarnung

Drei Fälle

* Ein Fußgänger wird beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst und verletzt. Der Autofahrer hatte den Fußgänger gesehen, aber nicht damit gerechnet, daß dieser über die Straße laufen würde.


* Eine Fußgängerin geht mit ihrem Hund in Berlin spazieren. Ein Radfahrer wird von dem Hund angebellt und stürzt von seinem Fahrrad. Hierbei erleidet er Prellungen und ein HWS-Syndrom.

* Eine Zivilstreife der Schutzpolizei wird während einer Streifenfahrt zu einem Raub gerufen. Der Polizeibeamte fährt mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene von Wilmersdorf - Grunewald nach Charlottenburg - Nord. Kurz vor der Ankunft am Tatort schaltet er erst die Sirene und dann das Blaulicht aus, um den Täter nicht zu warnen. An der letzten Kreuzung überquert er vorsichtig eine rote Ampel. Hierbei übersieht er einen Motorradfahrer. Dieser stürzt und wird schwer verletzt.

Rechtliches

Der Autofahrer, die Fußgängerin und der Polizeibeamte werden nun als Beschuldigte mit dem Strafrecht (jeweils Vergehen der Körperverletzung, § 223 StGB, bzw. der Körperverletzung im Amt, § 340 StGB) konfrontiert.

Hinweis

Für jeden der drei Vorgenannten beginnt nun eine Konfrontation mit dem Strafrecht. Einen Fehler begangen zu haben wird niemand der Drei ernsthaft abstreiten.

Um sich der Handlungsoptionen und möglichen strafrechtlichen - für den Beamten zudem disziplinarischen - Konsequenzen ist jedem Einzelnen die Konsultation eines qualifizierten Rechtsanwalts zu empfehlen.

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